Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Bayrami Latran, Maier Chimeno, Sedlmeier GbR “Urban 8”
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Bayrami Latran, Maier Chimeno, Sedlmeier GbR “Urban 8” (nachfolgend „Urban 8“) im Bereich der 3D-Visualisierung, Animation und damit verbundenen Dienstleistungen gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
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Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Bereich (Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Urban 8 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Auftragsgrundlage
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Angebote von Urban 8 sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und die anschließende Bestätigung des Auftrags durch Urban 8 in Textform zustande.
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Umfang, Inhalt und Vergütung der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot einschließlich der darin ausdrücklich einbezogenen Leistungsbeschreibungen, Briefings und Anlagen.
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Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand wird gesondert vergütet, sofern nichts anderes vereinbart wird.
§ 3 Projektphasen, Workflows und Korrekturschleifen
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Da Urban 8 ein breites Spektrum an kreativen Leistungen anbietet (u. a. 3D-Visualisierungen, Animationen, Werbevideos, Broschüren- und Webdesign, interaktive Anwendungen), richtet sich der genaue Workflow nach der Art des Auftrags. Die konkreten Meilensteine und Phasen werden individuell im jeweiligen Angebot oder Projektplan definiert.
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Für den Großteil der Aufträge im Bereich der reinen 3D-Visualisierungen (Renderings) gilt – sofern im Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Workflow vereinbart wurde – der folgende standardisierte 3-Phasen-Ablauf:
- Phase 1 (Grundlagen): Abstimmung von 3D-Modell, Kameraposition und Lichtgestaltung. Das Ergebnis wird dem Auftraggeber zur Freigabe vorgelegt (Korrekturschleife 1). Mit der Freigabe ist die Perspektive verbindlich festgelegt.
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Phase 2 (Detailgestaltung): Ausarbeitung von Materialien, Texturen, Vegetation, Möblierung und Staffage. Das Ergebnis wird dem Auftraggeber zur Freigabe vorgelegt (Korrekturschleife 2). Mit der Freigabe ist die Bildstimmung verbindlich festgelegt.
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Phase 3 (Finalisierung): Technische Berechnung (Rendering) der Bilder in Finalauflösung und professionelle Nachbearbeitung (Postproduction).
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Für alle anderen Leistungsbereiche (z. B. Broschüren, Animationen, Webdesign) gilt: Mit der Freigabe eines vereinbarten Zwischenstands (z. B. Storyboard bei Videos oder Layout bei Broschüren und Webdesign) durch den Auftraggeber gilt dieser Zwischenstand als verbindliche Grundlage für die nächste Arbeitsphase.
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Nachträgliche Änderungswünsche bezüglich bereits freigegebener Phasen oder Zwischenstände stellen eine Leistungserweiterung dar. Sie werden von Urban 8 separat nach Aufwand oder auf Basis einer Zusatzvereinbarung berechnet.
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Im vereinbarten Pauschalhonorar sind, sofern im Angebot nicht explizit abweichend geregelt, maximal zwei (2) Korrekturschleifen enthalten. Darüber hinausgehende Korrekturen, Autorenkorrekturen oder substanzielle Änderungen des ursprünglichen Briefings werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 4 Anforderungen an die Basisdaten
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, Urban 8 bis zum Projektbeginn für die Visualisierung verwendbare Basisdaten kosten- und lizenzfrei zur Verfügung zu stellen. Je nach Art des Projekts umfasst dies insbesondere:
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Bei Architekturprojekten: Sämtliche relevanten Architektur- und Planungsunterlagen wie Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Masterpläne und Lagepläne vorzugsweise im Dateiformat .dwg und zusätzlich als .pdf.
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Bei Produktvisualisierungen: Technische Zeichnungen (im Format .dwg oder .pdf), CAD-Daten, Step-Dateien, 3D-Modelle des Produkts, Designvorgaben, Materialproben sowie Produktspezifikationen.
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Die Bereitstellung eines fertigen 3D-Modells durch den Auftraggeber ist optional. Sofern der Auftrag gemäß Angebot auch die Erstellung des 3D-Modells durch Urban 8 umfasst, modelliert Urban 8 auf Basis der in Absatz 1 genannten 2D-Unterlagen und technischen Zeichnungen. Liefert der Auftraggeber ein eigenes 3D-Modell an, muss dieses folgende Mindesteigenschaften aufweisen:
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Dateiformate in .max, .fbx, .3dm (Rhino) oder industrieübliche CAD-Formate (z. B. .stp/.step).
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Eine saubere, logisch sortierte Bauteil- oder Layerstruktur (z. B. Gehäuse, Glas, Funktionsteile).
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Eine um nicht sichtbare Bestandteile bereinigte Geometrie (keine koplanaren Flächen/übereinanderliegende Polygone, korrekt verschweißte Kanten).
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Bei exportierten Modellen muss gewährleistet sein, dass die Zeicheneinheiten dem realen Maßstab des Objekts entsprechen.
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§ 5 Mitwirkungspflichten und Erreichbarkeit
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Die rechtzeitige Leistungserbringung setzt die Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Dazu gehören die Bereitstellung der Daten, die zeitnahe Erteilung von Auskünften sowie Zwischen- und Endabnahmen.
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Zur Gewährleistung enger Projektzeitpläne benennt der Auftraggeber einen entscheidungsbefugten Projektverantwortlichen. Dieser muss während der üblichen Bürozeiten (9:00 bis 18:00 Uhr) auf dringende Anfragen per E-Mail oder Telefon innerhalb eines angemessenen Zeitfensters (Richtwert: 2 bis 3 Stunden) reagieren können.
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Verzögert sich die Bereitstellung von Daten oder die Rückmeldung des Auftraggebers, verschieben sich alle vereinbarten Termine entsprechend, ohne dass Urban 8 in Verzug gerät. Urban 8 haftet nicht für Lieferüberschreitungen, deren Ursache in der Sphäre des Auftraggebers liegt.
§ 6 KI-gestützte Nachbearbeitung
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Bei der Erstellung der Visualisierungen können KI-gestützte Werkzeuge zur Bildoptimierung und Detailverbesserung eingesetzt werden. Die wesentliche Geometrie und planerische Aussage des Bauwerks werden dabei nicht verändert.
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Die Visualisierungen stellen den geplanten Zustand dar und sind keine fotografischen Abbildungen des realisierten Bauwerks. Die Verantwortung für die konkrete Veröffentlichung und eine gegebenenfalls erforderliche Kennzeichnung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
§ 7 Zahlungsmodalitäten und Verzug
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Die Vergütung erfolgt, sofern im Angebot nicht individuell anders vereinbart, nach folgendem Zahlungsplan:
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40 % der Gesamtsumme als Anzahlung nach Auftragserteilung.
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60 % der Gesamtsumme als Schlusszahlung nach Projektabschluss.
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Rechnungen von Urban 8 sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
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Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Urban 8 berechtigt, die weitere Bearbeitung des laufenden Projekts oder anderer Projekte des Auftraggebers bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
§ 8 Abnahme von Teilleistungen und fiktive Abnahme
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Die Abnahme der Zwischenergebnisse der Phasen 1 und 2 erfolgt durch ausdrückliche Erklärung oder durch schlüssiges Handeln (z. B. wenn der Auftraggeber die nächste Phase auf Basis des Zwischenergebnisses rügelos einleitet).
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Nach Fertigstellung und Lieferung der finalen Visualisierungen ist der Auftraggeber verpflichtet, diese innerhalb von 14 Tagen ausdrücklich abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder automatisch als mängelfrei abgenommen (fiktive Abnahme). Einer ausdrücklichen Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber die Visualisierungen gegenüber Dritten verwendet oder veröffentlicht (z. B. auf Websites, Social Media oder im Vertrieb).
§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigenwerbung
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Alle im Rahmen des Projekts von Urban 8 erstellten Modelle, Renderings, Entwürfe und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützte Werke. Die Eigentumsrechte an allen Zwischen- und Endergebnissen verbleiben bei Urban 8.
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Erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Gesamtvergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den finalen Visualisierungen für den im Angebot beschriebenen Zweck. Das Nutzungsrecht erstreckt sich ausdrücklich nicht auf Zwischenergebnisse oder Rohdaten (z. B. 3D-Szenendateien).
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Jede Weitergabe an Dritte, die Bearbeitung, Veränderung oder anderweitige Nutzung der Arbeitsergebnisse ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Urban 8 unzulässig.
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Der Auftraggeber garantiert, dass er alle erforderlichen Rechte an den von ihm eingebrachten Basisdaten besitzt und stellt Urban 8 von allen Ansprüchen Dritter wegen etwaiger Verletzungen von Urheber-, Marken- oder Eigentumsrechten vollumfänglich frei.
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Urban 8 ist berechtigt, die finalen Visualisierungen sowie Bildmaterial aus den Zwischenphasen zu Zwecken der Eigenwerbung (Website, Social Media, Portfolio) namentlich zu nutzen, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) getroffen. Bei Veröffentlichungen durch den Auftraggeber ist Urban 8 als Urheber zu nennen (z. B. "Visualisierung: Urban 8").
§ 10 Kündigung und Ausfallvergütung bei Verletzung der Mitwirkungspflichten
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Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen.
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Machen Sie von Ihrem Recht zur Kündigung Gebrauch oder verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten (§ 3 und § 4) trotz angemessener Fristsetzung nachhaltig, sodass Urban 8 vom Vertrag zurücktritt, steht Urban 8 eine pauschale Ausfallvergütung zu. Diese richtet sich nach dem Fortschritt des Projekts zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung:
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Kündigung/Rücktritt vor oder in Phase 1: 50 % des Brutto-Auftragsvolumens.
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Kündigung/Rücktritt in Phase 2: 70 % des Brutto-Auftragsvolumens.
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Kündigung/Rücktritt in Phase 3: 90 % des Brutto-Auftragsvolumens.
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Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass Urban 8 kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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§ 11 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
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Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Urban 8, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, können zu einer angemessenen Verlängerung der vereinbarten Leistungsfristen führen. Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen oder erhebliche Störungen wesentlicher IT- und Infrastruktursysteme gehören.
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Urban 8 informiert den Auftraggeber über die Auswirkungen auf das Projekt, sobald dies zumutbar möglich ist, und bemüht sich um eine angemessene Begrenzung der Verzögerung.
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Dauert die Behinderung so lange an, dass einer Vertragspartei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, bleiben die gesetzlichen Rechte der Parties unberührt.
§ 12 Haftungsbeschränkung
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Urban 8 haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Urban 8 nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
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Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden, verspätete Einreichungen bei Wettbewerben oder Datenverluste des Kunden, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
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Sämtliche Mängelansprüche und Schadensersatzansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 13 Schlussbestimmungen (Gerichtsstand und Recht)
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Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Urban 8 (derzeit Rheinstetten).
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Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Bayrami Latran, Maier Chimeno, Sedlmeier GbR
Urban 8
Siegelgrundstr. 21
76287 Rheinstetten
Vertreten durch die Gesellschafter:
Herr Djahan Bayrami Latran
Herr Pablo Maier Chimeno
Herr Sebastian Sedlmeier
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 157 30 12 15 08
E-Mail: info@urban8.de
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 313 333 246